Die Vermeidung von kritischen Substanzen ist bei der Entwicklung, Herstellung, Nutzung und Verwertung unserer Fahrzeuge oberstes Gebot. 

Deshalb unterstützt die Mercedes-Benz AG in Übereinstimmung mit diesem Gebot insbesondere die der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) 1907/2006 - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) zugrunde liegenden Ziele. Die Verordnung ist zum 1. Juli 2007 in Kraft getreten und soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, gewährleisten. 

Stoffe, welche die Kriterien des Artikel 57 der REACH-Verordnung erfüllen, in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurden und sich zu mehr als 0,1 Gewichtsprozent in einzelnen Erzeugnissen in unseren Fahrzeugen befinden können, sind der Mercedes-Benz AG bekannt. Eine Übersicht aller Stoffe, die in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurden, ist auf der Homepage der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlicht: echa.europa.eu/de/candidate-list-table.
  
Gemäß der in Artikel 33 der REACH-Verordnung festgelegten Informationspflicht informieren wir Sie auf dieser Webseite über die oben genannten Stoffe der REACH-Kandidatenliste in unseren Fahrzeugen.

Weitere Informationen finden Sie für unser gesamtes Produktportfolio in den angefügten PDF-Dokumenten.